Digital Services Act
Verordnung (EU 2022/2065)
Der Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU 2022/2065)) ist eine EU-Verordnung, die am 16. November 2022 in Kraft getreten ist. Sie legt harmonisierte Regeln für ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld fest, die für Vermittlungsdienste gelten, einschließlich Plattformen, die Nutzer mit Waren, Dienstleistungen und Inhalten Dritter verbinden.
Kontaktstellen (Artikel 11-12)
E-Mail: notices_dsa.team@siemens-healthineers.com
Kommunikation wird auf Deutsch und Englisch akzeptiert.
Rechtsvertreter (Artikel 13)
Siemens Healthineers AG
Siemensstr. 3, 91301 Forchheim, Deutschland
E-Mail: notices_dsa.team@siemens-healthineers.com
Meldung rechtswidriger Inhalte (Artikel 16)
E-Mail-Adresse für Einzelpersonen oder Organisationen zur Meldung rechtswidriger Inhalte:
notices_dsa.team@siemens-healthineers.com
Beschwerden (Artikel 20)
E-Mail-Adresse für die Einreichung von Beschwerden durch Nutzer:
dsa_complaints.team@siemens-healthineers.com
Außergerichtliche Streitbeilegung (Artikel 21)
Nutzer können zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen für ungelöste Beschwerden in Anspruch nehmen.
Informationen zu durchschnittlichen monatlich aktiven Nutzern (Artikel 24)
Siemens Healthineers berichtet, dass die durchschnittliche Anzahl monatlich aktiver EU-Nutzer im Zeitraum August 2023 bis Januar 2024 deutlich unter dem Schwellenwert von 45 Millionen lag, der den Status einer "sehr großen Online-Plattform" bestimmt. Das Unternehmen hat sich zu einer fortlaufenden Überwachung und aktualisierten Offenlegungen gemäß den regulatorischen Anforderungen verpflichtet.